Energieberatung

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Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden (energetische Bewertung des Istzustands, individueller Sanierungsfahrplan)

Fördersatz
max. 50 % der förderfähigen Ausgaben

Förderfähige Kosten
max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten; bei Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich 250 € für Erläuterung des Energieberatungsberichts in Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen 

Fachplanung und Baubegleitung

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Fachplanung und Dokumentation der Baubegleitung

Fördersatz
50 % der förderfähigen Kosten

Investitionsvolumen und Höhe der Förderungen
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Gebäudehülle

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Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt wie zum Beispiel:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Fördersatz
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich

Heizungstechnik

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Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)

Fördersatz
30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer

Förderfähige Kosten
Heizungstausch: 30.000 € für 1. Wohneinheit, je 15.000 Euro ab 2. WE bis 6. WE, je 8.000 Euro ab 7. WE
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich

Heizungsoptimierung (Effizienzverbesserung)

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Effizienzverbesserung wie z.B. hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage

Fördersatz
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für 
energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich

Heizungsoptimierung (Emissionsminderung)

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Emissionsminderung bei Biomasseheizungen

Fördersatz
50 % der förderfähigen Ausgaben

Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für 
energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich

Anlagentechnik

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Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home

Fördersatz
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für 
energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

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Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)

Fördersatz
5 % bis 25 % Tilgungszuschuss

Förderfähige Kosten
Förderkredit 120.000 Euro/WE bis 150.000 Euro/WE

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Dena, Energieeffizienz Experte, KFW