Beratung zu Energieeffizienzmaßnahmen


Vom Keller bis zum Dach. Eine gute Beratung ist die Grundlage für die richtige Investition in Ihre Immobilie. Den Energieverbrauch senken und somit die Nachhaltigkeit ihres Hauses und Anlagen erhöhen.

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Energieberatung Schoberth
Energieberatung

Erstellung eines Sanierungsfahrplanes


Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Haus Schritt für Schritt modernisieren und umbauen können.

Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ermöglicht es, die Resultate und Ratschläge einer Energieberatung anschaulich darzustellen und leicht verständlich zu vermitteln. Sowohl für die Erstellung einer Schritt-für-Schritt-Sanierung als auch für die Gesamtsanierung von Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern ist der individuelle Sanierungsfahrplan geeignet.

Um eine optimale Förderung zu erhalten ist der iSFP erforderlich.

Beratung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus


Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz der Immobilie an. Die Werte definieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85.

Bei einem Effizienzhaus ist der Energiebedarf besonders gering. Dadurch werden die Heizkosten niedrig gehalten, die Umwelt geschont und ein hoher Heizkomfort geschaffen. Eine vollständige Sanierung zum Energieeffizienzhaus wird durch staatliche Unterstützung gefördert. Die Förderung erfolgt über Kredite und Zuschüssen.

Energieeffizienz-Maßnahme
Energieeinsparung

Erstellung von Energieausweisen


Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie.

Man unterscheidet zwischen verbrauchsabhängigen Energieausweisen und bedarfsabhängigen Energieausweisen

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Seit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 ist es in Deutschland erforderlich, Energieausweise für Neubauten auszustellen. Der Energieausweis für bestehende Gebäude wurde mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 schrittweise eingeführt: Bei Vermietung und Verkauf sind ab dem 1. Januar 2009 alle bestehenden Wohngebäude mit einem Energieausweis zu versehen. Energiebedarfsausweise sind für potenzielle Kaufinteressenten oder Mieter vorzulegen bzw. zu übergeben, da sie die energetische Qualität eines Gebäudes dokumentieren. Dies zielt darauf ab, Markttransparenz in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden durch Energieausweise zu schaffen. Es sollte den Mietern und Käufern ermöglicht werden, sich schon bei der Suche nach einem Objekt über die Energieeffizienz eines Gebäudes zu informieren und diese bei der Auswahl eines Objekts zu berücksichtigen. Jedem Energieausweis sind außerdem Empfehlungen zur Modernisierung beigefügt, die dem Eigentümer mitgeteilt werden.


Welchen Energieausweis braucht welches Gebäude?

Wer ein Gebäude verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast, muss entweder einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis vorlegen.