Energieberatung
Info
Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden (energetische Bewertung des Istzustands, individueller Sanierungsfahrplan)
Fördersatz
max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
Förderfähige Kosten
max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten; bei Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich 250 € für Erläuterung des Energieberatungsberichts in Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen
Fachplanung und Baubegleitung
Info
Fachplanung und Dokumentation der Baubegleitung
Fördersatz
50 % der förderfähigen Kosten
Investitionsvolumen und Höhe der Förderungen
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Gebäudehülle
Info
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt wie zum Beispiel:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Fördersatz
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich
Heizungstechnik
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Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
Fördersatz
30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer
Förderfähige Kosten
Heizungstausch: 30.000 € für 1. Wohneinheit, je 15.000 Euro ab 2. WE bis 6. WE, je 8.000 Euro ab 7. WE
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich
Heizungsoptimierung (Effizienzverbesserung)
Info
Effizienzverbesserung wie z.B. hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
Fördersatz
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für
energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich
Heizungsoptimierung (Emissionsminderung)
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Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
Fördersatz
50 % der förderfähigen Ausgaben
Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für
energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich
Anlagentechnik
Info
Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home
Fördersatz
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für
energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Info
Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
Fördersatz
5 % bis 25 % Tilgungszuschuss
Förderfähige Kosten
Förderkredit 120.000 Euro/WE bis 150.000 Euro/WE
